Partner-Tool · in Zusammenarbeit mit Sprengnetter
Der Gesetzgeber setzt die Abschreibung Deiner Immobilie pauschal auf 2 % pro Jahr an. Weist ein Gutachten eine kürzere Restnutzungsdauer nach, sind oft 3–8 % möglich – Jahr für Jahr weniger Steuern. Prüfe in 60 Sekunden kostenlos, ob sich das für Deine Immobilie lohnt.
Kostenloser QuickCheck, unverbindlich. Das Gutachten selbst erstellt unser Partner Sprengnetter.
Gib ein paar Eckdaten ein. Der QuickCheck schätzt sofort die mögliche Restnutzungsdauer und Dein Einsparpotenzial – ohne Anmeldung, ohne Kosten.
Der QuickCheck wird von unserem Partner Sprengnetter bereitgestellt. Er wird erst geladen, wenn Du externe Partner-Inhalte erlaubst.
Warum sich das lohnt
3–8 %
Statt der pauschalen 2 % schreibst Du mit nachgewiesener Restnutzungsdauer deutlich mehr ab – das senkt Deine jährliche Steuerlast spürbar.
98,5 %
Die Gutachten unseres Partners Sprengnetter werden vom Finanzamt in aller Regel anerkannt – gestützt durch BFH-Rechtsprechung und BMF-Schreiben.
100 %
Ergibt das Gutachten keine kürzere Nutzungsdauer, bekommst Du den vollen Preis erstattet. Das Ganze ist damit praktisch risikofrei.
So läuft es ab
Ein paar Eckdaten eingeben und sofort sehen, ob sich ein Gutachten für Deine Immobilie rechnet.
Mit einem Klick zum Gutachtenportal von Sprengnetter, Daten hinterlegen, Auftrag abschließen.
In der Regel innerhalb von rund 10 Werktagen. Anschließend die höhere AfA in Deiner Steuererklärung ansetzen.
Unser Partner
Die Gutachten werden von der Sprengnetter Property Valuation Finance GmbH erstellt – einem der etabliertesten Namen der deutschen Immobilienbewertung, dessen Bewertungsmodelle auch Banken und Sachverständige nutzen. ImmoFluss stellt lediglich den Zugang und den QuickCheck bereit; Beratung, Gutachtenerstellung, Kundenservice und Abrechnung übernimmt Sprengnetter direkt.
Hinweis: ImmoFluss ist ein Vermittlungspartner und erhält bei Beauftragung eine Vergütung. Ein Restnutzungsdauer-Gutachten ist keine Steuerberatung und ersetzt sie nicht. Ob und in welcher Höhe sich eine kürzere Nutzungsdauer steuerlich auswirkt, hängt von Deinem Einzelfall ab – kläre das im Zweifel mit Deinem Steuerberater.