Deine Miete liegt seit Jahren unter dem Marktniveau — aber du weißt nicht, ob und wie du sie anpassen darfst? Der Mietspiegel ist dein stärkstes Werkzeug für eine rechtssichere Mieterhöhung. 2026 gelten klare Regeln: Welchen Mietspiegel du brauchst, wie du die Vergleichsmiete korrekt ermittelst und worauf du beim Mieterhöhungsverlangen achten musst, erfährst du hier Schritt für Schritt.
Was ist der Mietspiegel 2026 — und wozu brauchst du ihn?
Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten in einer Gemeinde. Er wird entweder von der Stadt selbst oder gemeinsam von Vermieter- und Mieterverbänden erstellt. Für dich als Vermieter ist er das wichtigste Begründungsmittel, wenn du die Miete an das Marktniveau anpassen willst.
Die gesetzliche Grundlage dafür findest du in § 558 BGB: Du kannst die Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen — vorausgesetzt, die aktuelle Miete ist seit mindestens 15 Monaten unverändert. Außerdem muss die letzte Mieterhöhung mindestens ein Jahr zurückliegen (§ 558 Abs. 1 BGB).
Die Mietpreisentwicklung in Deutschland zeigt: Die Angebotsmieten steigen seit Jahren kontinuierlich. Als Vermieter solltest du deine Miete regelmäßig daran anpassen, allein schon um Wertverluste durch Inflation zu vermeiden.
Seit der Mietspiegelreform 2022 (in Kraft seit 1. Juli 2022) sind Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen (§ 558c Abs. 4 BGB). Die Übergangsfristen für Gemeinden, die zuvor keinen Mietspiegel hatten, liefen bis 2024/2025 aus. 2026 sollten daher flächendeckend aktuelle Mietspiegel verfügbar sein.
Einfacher vs. qualifizierter Mietspiegel — was zählt für dich?
Nicht jeder Mietspiegel ist gleich. Entscheidend ist der Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Mietspiegel:
- Einfacher Mietspiegel: Wird von der Gemeinde oder Interessenvertretern erstellt, folgt aber keinem wissenschaftlich standardisierten Verfahren. Du kannst ihn als Begründung nutzen — er hat aber keine gesetzliche Vermutungswirkung.
- Qualifizierter Mietspiegel: Wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde sowie den Interessenvertretern beider Seiten anerkannt. Er muss alle zwei Jahre angepasst und alle vier Jahre neu erstellt werden (§ 558d Abs. 2 BGB).
Der große Vorteil des qualifizierten Mietspiegels: Es wird gesetzlich vermutet, dass die darin genannten Werte die ortsübliche Vergleichsmiete korrekt wiedergeben (§ 558d Abs. 3 BGB). Das stärkt deine Position im Streitfall erheblich.
Merksatz: Existiert für deine Stadt ein qualifizierter Mietspiegel, musst du dessen Angaben im Mieterhöhungsverlangen mitteilen — selbst wenn du die Erhöhung mit einem Sachverständigengutachten oder Vergleichswohnungen begründest (§ 558a Abs. 3 BGB).
Schritt für Schritt: So nutzt du den Mietspiegel für deine Mieterhöhung
Schritt 1: Den richtigen Mietspiegel finden
Den Mietspiegel deiner Stadt findest du in der Regel auf der Website des zuständigen Stadtplanungs- oder Wohnungsamts. Viele Städte stellen ihn kostenlos als PDF oder interaktiven Online-Rechner bereit. Achte darauf, dass es die aktuellste Fassung ist — veraltete Mietspiegel kannst du nur nutzen, wenn kein aktueller qualifizierter Mietspiegel existiert (§ 558a Abs. 4 BGB).
Schritt 2: Die ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln
Die ortsübliche Vergleichsmiete setzt sich aus den üblichen Entgelten für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage zusammen — einschließlich der energetischen Ausstattung (§ 558 Abs. 2 BGB).
Moderne Mietspiegel arbeiten mit Tabellen oder Online-Rechnern. Du gibst ein:
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Baujahr des Gebäudes
- Wohnlage (einfach, mittel, gut)
- Ausstattungsmerkmale (z. B. Balkon, Aufzug, Einbauküche, Fußbodenheizung)
- Energetische Merkmale (z. B. Wärmedämmung, Fensterqualität, Heizungsart)
Als Ergebnis erhältst du meist eine Spanne — zum Beispiel 9,50 €/m² bis 12,30 €/m² mit einem Mittelwert von 10,90 €/m². Und hier kommt der entscheidende Punkt: Du darfst die Miete innerhalb dieser Spanne frei wählen (§ 558a Abs. 4 Satz 1 BGB). Du bist also nicht auf den Mittelwert beschränkt — der obere Rand der Spanne ist zulässig, solange du die Kappungsgrenze (Schritt 3) nicht reißt.
Schritt 3: Die Kappungsgrenze prüfen
Selbst wenn der Mietspiegel eine deutlich höhere Vergleichsmiete ausweist, darf die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 20 % steigen (§ 558 Abs. 3 BGB). In Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt — festgelegt durch Rechtsverordnung des Landes — gilt eine verschärfte Kappungsgrenze von 15 %.
Ob deine Gemeinde in einem angespannten Markt liegt, erfährst du über die Mieterschutzverordnung deines Bundeslandes oder direkt beim zuständigen Wohnungsamt. In vielen Großstädten wie Berlin, München, Frankfurt, Hamburg, Köln und Stuttgart gilt die 15-%-Grenze.
Praxisbeispiel: Deine Kaltmiete beträgt aktuell 600 €. Der Mietspiegel gibt eine Spanne von 9,00 €/m² bis 11,50 €/m² an. Bei 60 m² entspricht das 540 € bis 690 €. Du willst auf 660 € erhöhen (11 €/m², innerhalb der Spanne). Da 660 € nur 10 % über den aktuellen 600 € liegen, ist die Kappungsgrenze von 15 % (angespannter Markt: max. 690 €) eingehalten — Erhöhung zulässig.
Schritt 4: Das Mieterhöhungsverlangen aufsetzen
Dein Mieterhöhungsverlangen muss in Textform erfolgen — E-Mail oder Brief sind zulässig — und begründet werden (§ 558a Abs. 1 BGB). Dein Schreiben sollte enthalten:
- Konkrete Benennung des Mietspiegels: „Mietspiegel der Stadt [Name], Ausgabe 2026"
- Einstufung deiner Wohnung: Baualter, Wohnlage, Größe — mit Verweis auf die entsprechende Zeile/Tabelle im Mietspiegel
- Angabe der Vergleichsmiete: Die konkrete Spanne und der gewählte Wert in €/m²
- Berechnung der neuen Miete: Wohnfläche × Vergleichsmiete = neue Kaltmiete
- Prüfung der Kappungsgrenze: Kurzer Hinweis, dass die Erhöhung innerhalb der Kappungsgrenze liegt
- Zustimmungsfrist: Der Mieter hat nach Zugang zwei Monate Zeit, der Erhöhung zuzustimmen. Stimmt er nicht zu, kannst du innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen (§ 558b BGB).
Wichtig: Wenn ein qualifizierter Mietspiegel existiert, musst du dessen Angaben auch dann mitteilen, wenn du dich auf ein Sachverständigengutachten oder Vergleichswohnungen berufst (§ 558a Abs. 3 BGB). Lässt du diese Mitteilung weg, ist das Mieterhöhungsverlangen formell unwirksam.
Die häufigsten Fehler — und wie du sie vermeidest
- Falscher Mietspiegel: Ein veralteter Mietspiegel ist nur zulässig, wenn kein aktueller qualifizierter Mietspiegel existiert. Nutze immer die neueste Ausgabe.
- Kappungsgrenze übersehen: Auch wenn der Mietspiegel mehr hergibt — die 15 % bzw. 20 % in drei Jahren sind eine harte Grenze.
- Falsche Wohnlage: Die Einstufung deiner Wohnung in „einfach", „mittel" oder „gut" muss objektiv nachvollziehbar sein. Nicht deine Wunschvorstellung zählt.
- Fehlende Begründung: „Die Miete ist zu niedrig" reicht nicht. Du brauchst den konkreten Verweis auf den Mietspiegel mit Zeilen- oder Tabellenangabe.
- Fristen nicht eingehalten: Vor 15 Monaten Mietdauer und ein Jahr nach der letzten Erhöhung geht gar nichts.
- Mitteilungspflicht ignoriert: Existiert ein qualifizierter Mietspiegel und du erwähnst ihn nicht — unwirksam. Punkt.
Wenn du deine Mietverträge und die Historie aller Erhöhungen zentral im Blick behalten willst, hilft dir eine digitale Immobilienverwaltung wie ImmoFluss: Du siehst auf einen Blick, wann die letzte Erhöhung war, ob die Kappungsgrenze eingehalten ist und kannst deine Mietdaten direkt mit dem aktuellen Mietspiegel abgleichen.
FAQ — die häufigsten Fragen zur Mieterhöhung mit Mietspiegel
Muss ich den Mietspiegel meinem Mieterhöhungsverlangen beifügen?
Nein, du musst den Mietspiegel nicht in voller Länge mitschicken. Es reicht, wenn du die konkreten Angaben nennst, auf die du dich beziehst — also Jahrgang, Tabelle, Zeile und die daraus abgeleitete Vergleichsmiete. Der Mieter muss die Angaben nachvollziehen können — und er hat das Recht, den Mietspiegel selbst einzusehen oder bei dir einzusehen (vgl. § 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Was mache ich, wenn der Mietspiegel für meine Wohnung keine Vergleichswerte enthält?
Das kommt vor allem bei sehr kleinen oder sehr speziellen Wohnungen vor. In diesem Fall kannst du auf die drei anderen gesetzlichen Begründungsmittel zurückgreifen: ein Sachverständigengutachten, Vergleichswohnungen (mindestens drei) oder eine Auskunft aus einer Mietdatenbank (§ 558a Abs. 2 BGB). Die Mitteilungspflicht nach § 558a Abs. 3 BGB bleibt bestehen.
Kann der Mieter die Mieterhöhung ablehnen, weil der Mietspiegel veraltet ist?
Wenn der qualifizierte Mietspiegel älter als vier Jahre ist — was gegen die Neuerstellungspflicht nach § 558d Abs. 2 Satz 3 BGB verstößt —, verliert er die gesetzliche Vermutungswirkung. Der Mieter kann die Werte dann bestreiten. Du als Vermieter trägst in so einem Fall die Beweislast dafür, dass die verlangte Miete tatsächlich ortsüblich ist. Deshalb: Immer sicherstellen, dass der verwendete Mietspiegel aktuell ist.